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Fragen und Antworten
Wer ist laut Gesetz pflegebedürftig?
Wie kommen Sie in die richtige Pflegestufe?
Was zahlt die Pflegekasse bei der Pflege zu Hause?
Was zahlt die Kasse bei Pflege durch einen ambulanten Dienst?
Wie kann ich PDF Dateien öffnen?
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Wer ist laut Gesetz pflegebedürftig?
Pflegebedürftig sind nach dem Gesetz
Menschen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder
seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen
und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im
Ablauf des tägliches Lebens auf Dauer, voraussichtlich
für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höheren
Maße (§ 15) der Hilfe bedürfen.
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Wie kommen Sie in die richtige Pflegestufe?
Für viele ältere und kranke Menschen
ist der Besuch des Medizinischen Dienstes wie eine Prüfung,
die sie meinen mit Bravour bestehen zu müssen. Sie geben
sich deshalb besonders viel Mühe Ihren Pflegezustand
zu verharmlosen oder versuchen gar zu vertuschen, dass sie
überhaupt Hilfe brauchen. Die Scham zugeben zu müssen,
dass der Gang zur Toilette einfach alleine nicht mehr zu bewältigen
ist, fällt insbesondere älteren Menschen sehr schwer.
Beachten Sie für den Besuch des Medizinischen Dienstes
der Krankenkassen (MDK) folgende Tipps:
-
Es ist wichtig, dass bei dem Besuch des
Gutachters jemand dabei ist, der den täglichen Pflegebedarf
genau kennt. Also, z.B. pflegende Angehörige und/oder
Mitarbeiter des Pflegedienstes.
-
Der Pflegebedarf sollte realistisch dargestellt
werden: Bei welchen Verrichtungen braucht der Pflegebedürftige
regelmäßig oder ständig Hilfestellung?
Vermitteln Sie dem Pflegebedürftigen, dass er von
falscher Scham nur Nachteile hat.
-
Alzheimer-Patienten verfügen in
den ersten beiden Stadien oft noch über eine gute
Beweglichkeit. Dies vermittelt bei der Begutachtung den
Eindruck, der Patient könne sich noch selbst versorgen.
Hier ist es wichtig den Gutachter darauf hinzuweisen,
dass ein hoher Anleitungsbedarf (das sind z.B. mündliche
Anweisungen beim Anziehen) besteht.
-
Legen Sie einen Wochenplan vor, in dem
genau dokumentiert wird, wie viel Pflege tatsächlich
benötigt wird und wie viel Zeit sie im einzelnen
in Anspruch nimmt.
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Was zahlt die Pflegekasse bei der Pflege zu Hause?
Häusliche Pflege ist, wenn ein Pflegebedürftiger
in seinem eigenen Haushalt oder im Haushalt eines anderen
(zum Beispiel Verwandten) gepflegt wird. Häusliche Pflegehilfe
erhalten auch Pflegebedürftige, die ein Zimmer im Altenwohnheim,
eine Wohnung oder eine Altenwohnung gemietet haben (Betreutes
Wohnen).
Pflegegeld (häusliche Pflege)
Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige,
wenn die erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche
Versorgung durch einen Verwandten oder Bekannten sichergestellt
wird. Das Pflegegeld, das sie dafür monatlich erhalten,
beträgt bei:
Pflegestufe I: 205 Euro
Pflegestufe II: 410 Euro
Pflegestufe III: 665 Euro
Wichtig! Seit diesem Jahr zahlen die Pflegekassen
künftig z.B. Demenzkranken bis zu 460 Euro pro Jahr (entspricht
ca. 38 Euro pro Monat) für zusätzliche Leistungen.
Der Grund: Viele Pflegebedürftige haben nämlich
einen erheblichen Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und
Betreuung. Diese zusätzlichen Leistungen müssen
bei der jeweilig zuständigen Pflegekasse beantragt werden.
Der MDK prüft dann, ob diese zusätzlichen Leistungen
berechtigt sind. Voraussetzung: die Annerkennung der Demenzerkrankung.
Das heißt, der behandelnde Arzt muss die Erkrankung
zuvor diagnostiziert und attestiert haben.
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Was zahlt die Kasse bei Pflege durch einen ambulanten Dienst?
Wenn Pflegebedürftige keine Angehörigen
oder Nachbarn haben, die sie pflegen können, besteht
die Möglichkeit, fremde Pflegedienste zu engagieren.
Das heißt, der Pflegebedürftige wird durch Pflegekräfte
gemeinnütziger Einrichtungen oder ambulanter Pflegedienste
versorgt. Wer einen solchen Pflegedienst in Anspruch nehmen
will, sollte darauf achten, dass dieser von den Pflegekassen
zugelassen ist und mit der Pflegekasse eine Vergütungsvereinbarung
abgeschlossen hat.
Die Pflegekräfte können im Rahmen
der Pflegeversicherung bei der Grundpflege (z.B. Waschen und
Ankleiden) bei der Mobilität und im Haushalt helfen.
Medizinische Pflegeleistungen (so genannte Behandlungspflege)
können nicht im Rahmen der Pflegeversicherung erbracht
werden. Diese Leistungen (wie z.B. Injektionen, Verbände
etc.) sind nach entsprechender Verordnung durch Ihren Arzt
bei Ihrer Krankenkasse zu beantragen. Die Kosten für
diese Leistungen trägt Ihre Krankenkasse. Die Pflegekasse
übernimmt dagegen die Kosten für den ambulanten
Dienst bis zu einem monatlichen Betrag von:
Pflegesachleistung (ambulanter Dienst):
Pflegestufe I 384 Euro
Pflegestufe II 921 Euro
Pflegestufe III 1.432 Euro
Härtefall: 1.918 Euro<
Diese Beträge gelten auch bei teilstationärer
Pflege, wenn der Pflegebedürftige z.B. nur nachts oder
nur tagsüber in einem Pflegeheim betreut wird. Wird der
Bedürftige nur häuslich gepflegt, so können
in besonders schweren Härtefällen Pflegebedürftige
der Stufe III Sachleistungen bis zur Höhe von monatlich
1.918 Euro erhalten (wenn ein außergewöhnlich hoher
Pflegeaufwand erforderlich ist).
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