Pflegestufe 1
Pflegebedürftige der Pflegestufe I (erheblich
pflegebedürftig) sind Personen, die bei der Körperpflege,
der Ernährung oder der Mobilität für wenigstens
2 Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens
1x täglich der Hilfe bedürfen und zusätzlich
mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen
Versorgung benötigen. Der Zeitaufwand muss wöchentlich
im Tagesdurchschnitt mindestens 90 Minuten betragen; hierbei
müssen auf die Grundpflege mehr als 45 Minuten entfallen.
Zu den "Verrichtungen des täglichen
Lebens" die bei der Festsetzung der Pflegestufe eine
Rolle spielen, gehören in der Praxis leider nicht alle
wirklich notwendigen Verrichtungen, sondern nur diejenigen,
die im Gesetz benannt sind. Pflegerische Verrichtungen des
täglichen Lebens entsprechend dem Pflegeversicherungsgesetz
sind:
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Waschen, Baden, Duschen
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Zahnpflege und Mundpflege, Kämmen, Rasieren
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Mundgerechtes Zubereiten und Aufnahme der Nahrung
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Darm- und Blasenentleerung
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Aufstehen und Zubettgehen, Umlagern im Bett
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An- und Auskleiden
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Unvermeidbare Gänge außer Haus
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