Grundsätzliches

   Pflegestufe 1

Pflegestufe 2

   Pflegestufe 3

   Pflegesachleistungen/
   Pflegegeld

Pflegestufe 2

Pflegebedürftige der Pflegestufe II (schwerpflegebedürftig) sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens 3x täglich zu verschiedenen Tageszeiten der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der Zeitaufwand muss wöchentlich im Tagesdurchschnitt mindestens 180 Minuten betragen; hierbei müssen auf die Grundpflege mindestens 120 Minuten entfallen.

Zu den "Verrichtungen des tälichen Lebens" die bei der Festsetzung der Pflegestufe eine Rolle spielen, gehören in der Praxis leider nicht alle wirklich notwendigen Verrichtungen, sondern nur diejenigen, die im Gesetz benannt sind. Pflegerische Verrichtungen des täglichen Lebens entsprechend dem Pflegeversicherungsgesetz sind:

  • Waschen, Baden, Duschen

  • Zahnpflege und Mundpflege, Kämmen, Rasieren

  • Mundgerechtes Zubereiten und Aufnahme der Nahrung

  • Darm- und Blasenentleerung

  • Aufstehen und Zubettgehen, Umlagern im Bett

  • An- und Auskleiden

  • Unvermeidbare Gänge außer Haus


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