Pflegestufe 3
Pflegebedürftige der Pflegestufe III
(schwerstpflegebedürftig) sind Personen, die bei der
Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität
täglich rund um die Uhr, auch nachts, der Hilfe bedürfen
und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen
Versorgung benötigen. Der Zeitaufwand muss wöchentlich
im Tagesdurchschnitt mindestens 5 Stunden betragen; hierbei
müssen auf die Grundpflege mindestens 4 Stunden entfallen.
Zu den "Verrichtungen des täglichen
Lebens" die bei der Festsetzung der Pflegestufe eine
Rolle spielen, gehören in der Praxis leider nicht alle
wirklich notwendigen Verrichtungen, sondern nur diejenigen,
die im Gesetz benannt sind. Pflegerische Verrichtungen des
täglichen Lebens entsprechend dem Pflegeversicherungsgesetz
sind:
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Waschen, Baden, Duschen
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Zahnpflege und Mundpflege, Kämmen, Rasieren
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Mundgerechtes Zubereiten und Aufnahme der Nahrung
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Darm- und Blasenentleerung
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Aufstehen und Zubettgehen, Umlagern im Bett
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An- und Auskleiden
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Unvermeidbare Gänge außer Haus
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