Grundsätzliches

   Pflegestufe 1

   Pflegestufe 2

   Pflegestufe 3

Pflegesachleistungen/
   Pflegegeld

Leistungen der Pflegekasse

Pflegesachleistungen / Pflegegeld

Häusliche Pflege hat Vorrang vor einer stationären Unterbringung. Sachleistungen werden vom Personal einer ambulanten Pflegeeinrichtung erbracht. Dazu gehört die so genannte Grundpflege, wie z. B. waschen, duschen, baden, Zahnpflege, Darm- und Blasenentleerung, anziehen, das mundgerechte Zubereiten der Nahrung, Hilfe beim Aufstehen, Gehen, Treppen steigen usw. Zur hauswirtschaftlichen Versorgung zählen Einkaufen, Kochen und Reinigen der Wohnung. Sollte Behandlungspflege mit medizinischen Verordnungen durch den Arzt nötig werden, übernimmt die Krankenkasse diese ohne Zuzahlung.

Pflegesachleistungen

In den einzelnen Pflegestufen werden folgende Beträge monatlich gezahlt:

Pflegestufe I: bis zu 384 €

Pflegestufe II: bis zu 921 €

Pflegestufe III: bis zu 1.432 €

Pflegegeld

Wer keine Pflegesachleistungen durch ambulante Pflegedienste in Anspruch nehmen und seine Pflege selbst organisieren will, z. B. durch Angehörige, kann anstelle der Pflegesachleistungen ein Pflegegeld beziehen, gestaffelt nach der Schwere der Pflegebedürftigkeit. Als Pflegepersonen gelten dabei Personen, die nicht erwerbsmäßig einen Pflegebedürftigen mindestens 14 Stunden wöchentlich in seiner häuslichen Umgebung pflegen.

Pflegestufe I: monatlich 205 €

Pflegestufe II: monatlich 410 €

Pflegestufe III: monatlich 665 €

Kombileistungen

Pflegegeld und Pflegesachleistungen können miteinander kombiniert werden. Wird die Pflegeperson z. B. von einer Angehörigen gepflegt und werden gleichzeitig aber durch einen ambulanten Dienst bestimmte Pflegsachleistungen erbracht, haben Sie Anspruch auf den Rest des Pflegegeldes, das durch die Pflegesachleistungen nicht aufgebraucht wurde.

Pflegehilfsmittel

Sie werden von den Kassen übernommen, wenn sie nicht von einem anderen Leistungsträger gezahlt werden. Voraussetzung ist, dass die Pflege dadurch erleichtert, eine selbständigere Lebensführung ermöglicht wird, oder eine Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen eintritt.

Umbau der Wohnung

Muss das Wohnumfeld verbessert werden, zahlt die Kasse - je nach Voraussetzung - für den häuslichen Umbau bis zu 2.557 € je Maßnahme.

Bei weiteren Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.

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