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Leistungen der Pflegekasse
Pflegesachleistungen / Pflegegeld
Häusliche Pflege hat Vorrang vor einer
stationären Unterbringung. Sachleistungen werden vom
Personal einer ambulanten Pflegeeinrichtung erbracht. Dazu
gehört die so genannte Grundpflege, wie z. B. waschen,
duschen, baden, Zahnpflege, Darm- und Blasenentleerung, anziehen,
das mundgerechte Zubereiten der Nahrung, Hilfe beim Aufstehen,
Gehen, Treppen steigen usw. Zur hauswirtschaftlichen Versorgung
zählen Einkaufen, Kochen und Reinigen der Wohnung. Sollte
Behandlungspflege mit medizinischen Verordnungen durch den
Arzt nötig werden, übernimmt die Krankenkasse diese
ohne Zuzahlung.
Pflegesachleistungen
In den einzelnen Pflegestufen werden folgende
Beträge monatlich gezahlt:
Pflegestufe I: bis zu 384 €
Pflegestufe II: bis zu 921 €
Pflegestufe III: bis zu 1.432 €
Pflegegeld
Wer keine Pflegesachleistungen durch ambulante
Pflegedienste in Anspruch nehmen und seine Pflege selbst organisieren
will, z. B. durch Angehörige, kann anstelle der Pflegesachleistungen
ein Pflegegeld beziehen, gestaffelt nach der Schwere der Pflegebedürftigkeit.
Als Pflegepersonen gelten dabei Personen, die nicht erwerbsmäßig
einen Pflegebedürftigen mindestens 14 Stunden wöchentlich
in seiner häuslichen Umgebung pflegen.
Pflegestufe I: monatlich 205 €
Pflegestufe II: monatlich 410 €
Pflegestufe III: monatlich 665 €
Kombileistungen
Pflegegeld und Pflegesachleistungen können
miteinander kombiniert werden. Wird die Pflegeperson z. B.
von einer Angehörigen gepflegt und werden gleichzeitig
aber durch einen ambulanten Dienst bestimmte Pflegsachleistungen
erbracht, haben Sie Anspruch auf den Rest des Pflegegeldes,
das durch die Pflegesachleistungen nicht aufgebraucht wurde.
Pflegehilfsmittel
Sie werden von den Kassen übernommen,
wenn sie nicht von einem anderen Leistungsträger gezahlt
werden. Voraussetzung ist, dass die Pflege dadurch erleichtert,
eine selbständigere Lebensführung ermöglicht
wird, oder eine Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen
eintritt.
Umbau der Wohnung
Muss das Wohnumfeld verbessert werden, zahlt
die Kasse - je nach Voraussetzung - für den häuslichen
Umbau bis zu 2.557 € je Maßnahme.
Bei weiteren Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.
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